Gilt für Flinten (Gewehre mit ausschließlich glatten Läufen), sofern es sich nicht um Schusswaffen der Kat. A und B handelt. Es besteht die Möglichkeit (keine Verpflichtung) Ihre Schusswaffe der Kategorie D ab dem 1.Oktober 2012 beim ermächtigten Waffenfachhändler registrieren zu lassen.